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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kurath - Professional Solutions

A. Allgemeines:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Kurath - Professional Solutions schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden
Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Kurath - Professional Solutions behält sich das Recht vor seine AGB zu ergänzen oder zu ändern. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an
vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Bei Streitigkeiten betreffend eines Vertrages gilt Basel (Schweiz) als Gerichtsstand. Auf den Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.

1. Offerten und das Eventdatum sind, sofern nicht anders vereinbart, für 10 Tage verbindlich und reserviert.
2. Kurath - Professional Solutions erbringt die Leistungen nach Zeitaufwand oder zu einer vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen
sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken. Sofern nicht anders vereinbart gehen Fremdkosten und Spesen zulasten des
Veranstalters.
3. Wird eine Zufahrtsbewilligung benötigt, ist dies vom Veranstalter mitzuteilen.
4. Der Veranstalter trägt die Kosten, sofern nicht anders vereinbart, für die Zufahrtsbewilligung zum Veranstaltungsort und
Parkgebühren, sofern diese mehr als 10 Franken betragen.
5. Dem gebuchten Künstler steht während dem Event eine Verpflegungspauschale von 25 Franken zu.
6. Offerten sind, sofern nicht anders in der Offerte angegeben, für eine Zuschauerzahl von +- 80 Personen ausgelegt. Kindershows sind
für eine Zuschauerzahl von +- 20 Personen ausgelegt.

B. Stornierungsbedingungen:

1. Bei Stornierung der Buchung durch den Veranstalter, schuldet dieser eine Konventionalstrafe in Höhe von:

a. 50% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung bis 7 Tage vor dem Event.
b. 100% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung 7 Tage vor dem Event.

2. Bei Stornierung der Buchung durch Kurath - Professional Solutions, sorgt diese für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Ist dies nicht
möglich, wird eine mündliche Absprache getroffen.

C. Höhere Gewalt:

1. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, ab,
so ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Kurath -
Professional Solutions zu entschädigen.
2. Wird Kurath - Professional Solutions durch Einwirkung von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst,
Unwetter, verhindert, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Gelingt dies nicht, ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum
Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Kurath - Professional Solutions zu entschädigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Armand Kurath

A. Allgemeines:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Armand Kurath schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Armand Kurath behält sich das Recht vor seine AGB zu ergänzen oder zu ändern.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Bei Streitigkeiten betreffend eines Vertrages gilt Basel (Schweiz) als Gerichtsstand. Auf den Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar.

  1. Offerten und das Eventdatum sind, sofern nicht anders vereinbart, für 10 Tage verbindlich und reserviert.
  2. Armand Kurath erbringt die Leistungen nach Zeitaufwand oder zu einer vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken. Sofern nicht anders vereinbart gehen Fremdkosten und Spesen zulasten des Veranstalters.
  3. Wird eine Zufahrtsbewilligung benötigt, ist dies vom Veranstalter mitzuteilen.
  4. Dem Künstler steht während dem Event eine Verpflegungspauschale von 25 Franken zu.
  5. Der Veranstalter trägt die Kosten, sofern nicht anders vereinbart, für die Zufahrtsbewilligung zum Veranstaltungsort und Parkgebühren, sofern diese mehr als 10 Franken betragen. 

a. Offerten sind, sofern nicht anders in der Offerte angegeben, für eine Zuschauerzahl von +- 80 Personen ausgelegt. Kindershows sind für eine Zuschauerzahl von +- 20 Personen ausgelegt.

B. Stornierungsbedingungen:

  1. Bei Stornierung der Buchung durch den Veranstalter, schuldet dieser eine Konventionalstrafe in Höhe von:

    a. 50% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung bis 7 Tage vor dem Event.

    b. 100% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung 7 Tage vor dem Event.

  2. Bei Stornierung der Buchung durch Armand Kurath, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Ist dies nicht möglich, wird eine mündliche Absprache getroffen. 

C. Höhere Gewalt:

  1. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, ab, so ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Armand Kurath zu entschädigen.
  2. Wird Armand Kurath durch Einwirkung von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, verhindert, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Gelingt dies nicht, ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Armand Kurath zu entschädigen.


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